Gründungserklärung

Die Kulturpolitik für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in Bewegung gekommen; es wird daran gearbeitet, den Reformstau auf diesem Politikfeld abzubauen (Theater- und Orchesterstruktur, „Drei-Säulen-Modell“, Reform der Förderrichtlinien, Kulturetat etc.). Die Kulturschaffenden und –vermittelnden in unserem Landkreis wollen sich mit eigenen Vorstellungen und Konzepten in die Debatten einschalten, um ihre Anliegen und Interessen einzubringen. Erforderlich ist eine starke Interessenvertretung der Kulturschaffenden und –vermittelnden und ihre demokratische Beteiligung an kulturpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen.

Eine strukturierte Kulturpolitik kann einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region, ihrer Bindungskraft nach innen und ihrer Strahlkraft nach außen leisten, wenn sie die vorhandenen Ressourcen und Potenziale in Kunst und Kultur durch Ideen und Impulse sinnstiftend und phantasievoll, tatkräftig und bisweilen auch provozierend zur Entwicklung und Entfaltung bringt. Im Rahmen einer ambitionierten Kulturpolitik muss der „Kulturförderung“ soviel Beachtung und Gewicht verliehen werden wie sie seit geraumer Zeit der „Wirtschaftsförderung“ (auch mit deren Ausstattung an Personal und Finanzen) gegeben wird. Um einen aktuellen und differenzierten Überblick über die Situation der Kunst und Kultur im Landkreis Ludwigslust- Parchim zu erhalten, ist eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich.

Kunst und Kultur bedürfen der engagierten und couragierten, kritischen und konstruktiven Begleitung und Einmischung, Beachtung und Auseinandersetzung durch einen lebendigen Diskurs in der Öffentlichkeit. Es bedarf eines demokratischen Streitens über die Visionen, Prinzipien und Ziele, die Abläufe und Strukturen einer perspektivisch angelegten Kulturpolitik, die allen verfügbaren Kompetenzen und Potenzialen einen möglichst großen Spielraum zur Entfaltung bietet. Die auf Landesebene eingeleitete Kulturpolitik ist ein erster Anstoß, sie bedarf der konsequenten Umsetzung, der qualifizierten Weiterentwicklung, der kritischen Hinterfragung und der dialogischen Begleitung in den Regionen und Landkreisen.

Kulturpolitik verlangt Qualifikationen und Professionalität und kann nicht allein im Ehrenamt betrieben werden. Es sindArbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, die personell und finanziell so auszustatten sind, dass sie den anspruchsvollen Anforderungen kulturpolitischer Arbeit gerecht werden.

Eine nachhaltig angelegte Kulturpolitik hat Strukturen und Prozeduren zu etablieren bzw. zu protegieren, die eine systematische, kontinuierliche, transparente, kooperative und demokratische Beteiligung zwischen der Politik und den Verwaltungen auf der einen Seite und den Kulturakteuren (Kunst-/Kulturschaffenden und -vermittelnden) sowie den Kunst-/Kulturrezipienten auf der anderen Seite im Rahmen belastbarer Formen sicherstellt. Durch das Vorhandensein solcher Strukturen können Kunst und Kultur ihre Funktionen für die Entwicklung und Gestaltung der Gesellschaft sowie für die Bildung und Entfaltung der Menschenwirkungsvoll und nachhaltig erfüllen.

Eine solche Herausbildung von Strukturen kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen, vordringlich ist die Gründung eines Kunst- und Kulturrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als gleichwertigen Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Verwaltungen sowie gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen, die auf dem Boden der Demokratie stehen,

  • an den Kunst- und Kulturrat substanziellen Befugnisse und autorisierten Verantwortungen zu übertragen,
  • die gemeinschaftliche Formulierung von Leitlinien für die Kulturpolitik und die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans für den Landkreis Ludwigslust-Parchim,
  • die Durchführung wiederkehrender Kulturkonferenzen (auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene),
  • die Ausweisung von Kunst und Kulturförderung als politische Pflichtaufgabe des Landes (mit Verbindlichkeitscharakter),
  • die Festlegung einer Förderquote für Kunst- und Kultur in den öffentlichen Etats (Land, Kreis, Kommunen)
  • die Nutzung und Bereitstellung von Informationsportalen/-plattformen.